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   LSG Hessen - L 4 KA 72/08   

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LSG Hessen - L 4 KA 72/08 (https://dejure.org/9999,14746)
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Wird zitiert von ...

  • SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der

    Soweit die "Ausgleichsregelung" bei Unterschreiten des Referenzfallwertes um mehr als 5 % u. U. zu einem Ausgleichsbetrag führt, ist dies jedenfalls für eine Übergangszeit von fünf Quartalen als "Härtefallregelung" hinzunehmen (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08).

    Mit dieser Regelung verstößt der HVV gegen die zwingenden Vorgaben des Bewertungsausschusses jedenfalls insoweit, als die Regelung die Festsetzung von Kürzungsbeträgen zulässt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 16.07.2008 - S 12 KA 377/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 72/08; noch offen gelassen im Urteil der Kammer vom 21.05.2008 - S 12 KA 273/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).

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